Seite in Vorbereitung
Hier entsteht die Seite dazu. Sie ist noch nicht öffentlich — die Arbeit findet derzeit direkt in den Betrieben statt, nicht auf einer Website.
Seit dem 2. August 2026 gelten die Offenlegungspflichten der EU-KI-Verordnung — auch für Schweizer Betriebe mit EU-Bezug. Nicht der Firmensitz entscheidet, sondern der Markt.
Sie wissen nicht, ob das Ihren Betrieb betrifft? Schreiben Sie mir Ihre Website-Adresse, Betreff «AI-Act-Check». Ich schaue mir Ihren Auftritt persönlich an und sage Ihnen, was gilt und was nicht — in der Regel am selben Arbeitstag, und es kostet Sie nichts.
hallo@kityp.chDrei Dinge, in dieser Reihenfolge. Werkzeuge kommen zuletzt.
Und wo sie nur Aufwand erzeugt. Die ehrliche Antwort ist häufiger «an drei Stellen» als «überall».
Wiederholbare Prozesse mit messbarem Zeitgewinn — gebaut, nicht empfohlen.
Dass Ihre Leute mit KI umgehen können und der Umgang damit geregelt ist. Der Punkt, an dem am meisten schiefgeht.
Wenn Sie über eines davon reden wollen, bevor die Seite steht: hallo@kityp.ch, Betreff «Gespräch».